Marketingmaßnahmen § 107 TKG

Ein Email-Marketing (Zusendung einer elektrischen Post, SMS, WhatsApp und dgl.) ist nur zulässig bei existierenden Kundenbezeichnungen (Mitgliederliste von den einzelnen Bezirks- bzw. Ortsorganisationen der OÖ. Krippenfreunde, Funktionärslisten des Verbandes der Krippenfreunde Österreichs) ohne weiterer Zustimmung, aber nur für Produkte , Veranstaltungen oder Dienstleistungen der Krippenfreunde.

 

Zum Beispiel:

Email-Aussendungen an die Mitglieder der Krippenfreunde für eine Veranstaltung im Zuge des Krippenwesens (Krippenausstellungen, krippenbezogene Veranstaltungen der einzelnen Bezirks- bzw. Ortsorganisationen, Krippenbaukurse, Krippenreisen und dgl.).

 

Eine Email-Aussendung an Vereinsmitglieder im Rahmen des Vereinszwecks ist einer „existierenden Kundenbezeichnung“, wie es im Gesetz beschrieben wird, gleichzustellen.

Email-Aussendungen an Vereinsmitglieder zu anderen Zwecken sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Empfängers gerechtfertigt.

 

Wichtige Information:

Durch die Bekanntgabe der Email-Adresse auf der Beitrittserklärung zu den Krippenfreunden wird automatisch eine Zustimmung gegeben und kann auch als solche rechtlich angenommen werden. Im Vereinsgeschehen der Krippenfreunde – österreichweit – kann die Bekanntgabe unter Umständen auch als eine stillschweigende Einwilligung ausgelegt werden.  (Kernfrage und existierende Kundenbezeichnung liegt vor).