Datenverarbeitung ist bei Maßnahmen (Ausnahmen)

Datenverarbeitung ist bei na. Maßnahmen (Ausnahmen) im Sinne der      DS-GVO möglich:

Grundprinzip der DS-GVO

 

Datenverarbeitung (Erheben, Speichern, Arbeiten mir Daten etc.) ist grundsätzlich verboten, sofern nicht eine Ausnahme in den Bestimmungen angeführt wird.

 

Ausnahmen      

1.  Zustimmung des Betroffenen;

2.  überwiegendes Interesse des Verarbeiters;

3.  Vertrag;

4.  Gesetzliche Verpflichtung.

Für den Bereich der OÖ. Krippenfreunde kommen primär die Bestimmungen von 1 bis 3 in Betracht.

 

Zustimmung des Betroffenen. Das Mitglied gibt ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck bzw. im Rahmen der Beitrittserklärung.

 

Überwiegendes Interesse des Verarbeiters, Verantwortliche (Obfrau oder Obmann der Orts- bzw.  Bezirksgruppen) oder einer Gruppe von Einrichtungen (LV OÖ. Krippenfreunde und der Verband der Krippenfreunde Österreichs) haben aufgrund der einzelnen Statuten ein überwiegendes Interesse personenbezogene Daten (Mitgliederdaten der oberösterreichisch en Krippenfreunde) für interne Verwaltungszwecke zu übermitteln. (Vereinshaftpflichtversicherung, Versendungsmaßnahmen von Vereins- und Verbandsdruckwerke, zentrale Führung und Dokumentation spezifische Ausbildungsseminare sowie weiterbildenden Lehrgänge, usw.)  

 

Vertragserfüllung. Der Beitritt zu einer Bezirks- bzw. Ortsgruppe, ist gleichzeitig gemäß den einzelnen Statuten auch der  Beitritt zu den OÖ. Krippenfreunden (Landesverband OÖ) und des Verbandes der Krippenfreunde Österreichs (österreichweiter Dachverband). Alle Statuten der einzelnen Bezirks- und Ortsgruppen sowie der Landesorganisation haben den Statuten des Verbandes der Krippenfreunde Österreichs zu entsprechen. Aus diesem Grund ist eine Zustimmung des einzelnen Mitgliedes nicht erforderlich. (Registrierung und Zusendung des Mitgliedsausweises, der nur vom Verband der Krippenfreunde Österreichs ausgestellt werden darf, Versendung der quartalmäßig aufgelegten Mitgliederzeitung, Führung der fachspezifischen Lehrgänge zum Österreichischen Krippenbaumeister, Information der Mitglieder über Vereins- und Verbandstätigkeiten, Durchsetzung von Minderheitsrechten usw.).

 

Gesetzliche Verpflichtung. Der Verantwortliche unterliegt einer gesetzlichen bzw. rechtlichen Verpflichtung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten. (Rechtsstreit bei Gerichten, gegenüber Sozialversicherungsträgern, Information an Vorsorgekassen etc.) 

 

Im Bereiche des Landesverbandes Oberösterreich im Verband der Krippenfreunde Österreichs (kurz: OÖ Krippenfreunde) sowie  bei den nachgeordneten Organisationseinheiten erfolgt die Datenverarbeitung grundsätzlich nur im Kernbereich (Erfüllung des statutengemäßen Zwecks und deren Pflichten) zur Betreuung des Mitgliederverhältnisses.